Leitlinien zum Kinder- und Jugendschutz

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die für das Opus Dei seit 2020 weltweit geltenden Leitlinien des Prälaten sowie die vom Regionalvikar mit 1.1.2022 in Kraft gesetzte Verfahrensordnung der Prälatur Opus Dei in Österreich. Beide Dokumente sind abgestimmt auf die 2021 aktualisierten Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz und auf das geltende staatliche Gesetz.

Leitlinien des Prälaten

Der Prälat des Opus Dei hat „Leitlinien für den Schutz von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen“ in Kraft gesetzt, die für die gesamte Prälatur verbindlich sind1. Sie wenden die vom Papst erlassenen Normen in dieser Materie auf die pastorale Realität des Opus Dei an.

Die in diesen Leitlinien enthaltenen Weisungen wollen ein Umfeld schaffen, in dem die Rechte und Bedürfnisse von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen geachtet werden. In allen Aktivitäten, die im Rahmen des Apostolats der Prälatur stattfinden, soll auf diese Weise der Gefahr von Misshandlung und Ausbeutung vorgebeugt werden. Die Bestimmungen der Leitlinien betreffen somit alle Gläubigen des Opus Dei (Priester, Diakone und Laien), aber auch die sonstigen Personen, die auf die eine oder andere Weise an seinen christlichen Bildungsinitiativen mitwirken.

Die Jugendeinrichtungen, in denen das Opus Dei die Verantwortung für die christliche Bildung übernimmt, verpflichten ihre Mitarbeitenden auf ein Präventionskonzept, das die Anforderungen der Leitlinien des Prälaten erfüllt.

Verfahrensordnung für die Behandlung von Anzeigen in der Region Österreich

Der Regionalvikar des Opus Dei in Österreich hat eine Verfahrensordnung zur Untersuchung von Anschuldigungen oder anderen Informationen über den Missbrauch von Minderjährigen, der im Rahmen der Bildungsaktivitäten der Prälatur Opus Dei begangen worden sein soll, erlassen.2 Dies geschah in Anlehnung an die im September 2021 aktualisierte Rahmenordnung der Österreichischen Bischofkonferenz3, gemäß Artikel 27 der Leitlinien des Prälaten sowie unter Berücksichtigung der staatlichen Gesetze.

Die neue Verfahrensordnung trat am 1.1.2022 in Kraft. Sie gilt wie die Leitlinien für alle Personen, die in einer unter der Autorität des Regionalvikars stehenden Bildungsaktivität engagiert sind und eines Übergriffs in Ausübung dieser Funktion bezichtigt werden.

Informationen und Kontakt

Wer einen mutmaßlichen Übergriff im Rahmen der Bildungsaktivitäten der Prälatur Opus Dei melden oder sonstige Auskünfte in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes erhalten möchte, kann sich an folgende Ansprechpersonen wenden:

RA Dr. Michael Schwarz, St. Pölten, Josefstraße 13, Tel. 0664 2626458.

Dr. med. Alexandra Schwarz, Lebens- und Sozialberaterin, 1010 Wien, Wiesingerstraße 6/15, Tel. 0699 18186837.

Man kann sich gegebenenfalls auch an den Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz der jeweiligen Diözese wenden.


1 Leitlinien für den Schutz von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen, Rom, 22.2.2020.

2 Verfahrensordnung für die Untersuchung von Anzeigen oder sonstigen Informationen über den Missbrauch von Minderjährigen im Zug von apostolischen Tätigkeiten und christlichen Bildungsveranstaltungen, die vom Opus Dei in Österreich durchgeführt werden, Wien, 1.1.2022.

3 Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich (Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt), Dritte, überarbeitete und ergänzte Ausgabe vom 1.9.2021.