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25 JAHRE PERSONALPRÄLATUR
Eine Sammlung von Texten, die die Rechtsfigur der Personalprälatur erläutern und erklären.
DOKUMENTATION UND LITERATUR
Statuten
(in: A. de Fuenmayor, V. Gómez-Iglesias, J.L. Illanes, Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas, Münster 1994, S. 648-679). Die lateinischen Statuten wurden dem Opus Dei 1982 von der Kirche gegeben. Sie beschreiben präzise die Ziele der Prälatur sowie ihre Rechts- und Organisationsform. 
Homilie des Gründers auf dem Campus der Universität von Navarra (Pamplona, Spanien, 8. Oktober 1967)
Diese Predigt ist ein Schlüsseltext: Der hl. Josefmaria stellt den Geist des Opus Dei bündig vor. 
Ut sit
Apostolische Konstitution „Ut sit“. Johannes Paul II. errichtet das Opus Dei am 28. November 1982 mit diesem Dokument als Personalprälatur. 
Ansprache Johannes Pauls II. an die Teilnehmer einer von der Prälatur Opus Dei veranstalteten Tagung zum Apostolischen Schreiben „Novo Millennio Ineunte“ (14.-17. März 2001)
Mit Sicht auf die Zukunft der Evangelisierung im Dritten Jahrtausend spricht der Heilige Vater über das „organische Zusammenwirken“ von Priestern und Laien im Opus Dei und unterstreicht dabei dessen Einheit. 
Das Opus Dei in der Kirche
Den drei Verfassern des Buches „Das Opus Dei in der Kirche“ bescheinigte Bischof Álvaro del Portillo, dass sie „gründlich und zutreffend die Stellung des Opus Dei als Personalprälatur in der Struktur der Kirche“ erörtern. Harald Bienek hat die deutsche Ausgabe des anspruchsvollen und zum theologischen Verständnis unverzichtbaren Werkes besprochen. 
Der Weg zum 28. November 1982
Der Gründer verglich die neue Rechtsform des Opus Dei mit einem Maßanzug. Der kanadische Kirchenjurist Ernest Caparros stellt den Rechtsweg bis zur Errichtung der Personalprälatur in geraffter und auch für Nicht-Fachleute fasslicher Form dar. 
Rechtsgeschichte eines Charismas
Das Buch „Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas“ (deutsch 1994) zeichnet die Geschichte des Opus Dei als Institution ausführlich nach. Wir bringen die Besprechung eines bekannten Staatskirchenrechtlers. 
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29.07.2010

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